Deutscher zu 8 Jahren Haft verurteilt

Deutscher zu 8 Jahren Haft verurteilt

Ein deutscher Bürger, der versucht hatte, ein neugeborenes Kind aus der Ukraine herauszuführen, wurde zu 8 Jahren Haft verurteilt. Dies teilte am Dienstag die Staatsanwaltschaft des Gebiets Lwiw(Lemberg) mit. Die Handlungen des Mannes und seiner Komplizen qualifizierte man als gesetzwidrige Überführung über Staatsgrenze und Dokumentenfälschung sowie Menschenhandel. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft setzte man am 27. August 2015 an einem Grenzübergangsposten zu Polen einen deutschen Bürger fest, der Papiere vorgewiesen hatte, die seine Vaterschaft bestätigen sollten, um zusammen mit einem neugeborenen Kind die Staatsgrenze überqueren zu dürfen.  Doch die Rechtschützer stellten fest, dass der Mann kein biologischer Vater des Kindes gewesen war und in Wirklichkeit das Kind von einer Gebärerin in Lwiw erhalten hatte. Später fand man heraus, dass an der Straftat die Mutter des Kindes und eine weitere Frau, die den rechtswidrigen Plan organisiert hatte, beteiligt gewesen waren. Beide Frauen wurden entsprechend zu 8 und 9 Jahren Freiheitsentzug verurteilt.